(zu § 15 Absatz 3) Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten
Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich · Abschnitt 6
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 574; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Anlage 4 SeeSpbootVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen